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Messe, Event, Branding, Musterbau

produkte erlebbar inszenieren…..

 

Idee / Konzept / Design / Projektmanagement / Realisierung

 

Inhaber: Jörg Förster

 

Gstaudacherstraße 4

D-84032 Altdorf / Landshut

tel.:      +49-(0)151 67 6666 22

mail:     iinfo(at)meb-tec.com   /   web:     www.meb-tec.com

 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE298121720

Amtsgericht Landshut

 

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV: Jörg Förster

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab   01.01.2014



1    Allgemeines
1.1    Für alle, auch zukünftigen Rechtsgeschäfte gelten ausschließlich unsere nachstehenden Bedingungen. Diese haben Vorrang vor abweichenden Geschäftsbedingungen des Bestellers, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich zu. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Bestellers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
1.2    Unsere Auftragsbestätigungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb einer Woche schriftlich widersprochen wird.
1.3    Die Unwirksamkeit einer Bestimmung berührt nicht die Gültigkeit der anderen.
1.4    Abtretungen sind ohne unsere schriftliche Zustimmung unwirksam.
1.5    Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.
1.6    An Zeichnungen, Abbildungen, Beschreibungen, Angeboten und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentum und Urheberrechte vor; sie dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung weder dritten zugänglich gemacht, noch für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwendet werden. Derartige Unterlagen sind ausschließlich für die vertragliche Leistung zu verwenden und nach Erledigung des Auftrages oder wenn der Auftrag nicht erteilt wird unverzüglich zurückzugegeben. Bei jedem Verstoß gegen  diese Bestimmungen ist der Kunde zur Zahlung der nach der GOA zu berechnenden Gebühren verpflichtet.
    
2    Preise und Zahlungen
2.1    Zahlungen sind zu leisten entsprechend den jeweils ausgewiesenen und übereinstimmenden Bedingungen in Kostenvoranschlag, Auftragsbestätigung und Rechnung zum jeweiligen Geschäftsvorgang.
2.2    Vertreter und Firmenangehörige sind ohne ausdrückliche und schriftliche Inkassovollmacht des Firmeninhabers nicht inkasso beberechtigt.
2.3    Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung etwaiger Verzugsschadenszinsen von 3% über dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens aber 8% in Rechnung gestellt, ohne daß es einer Inverzugsetzung bedarf.
2.4    Die Annahme von Wechsel, Scheck oder Zahlungsanweisung erfolgt nur zahlungshalber unter Vorbehalt des richtigen Eingangs, sowie unter Berechnung der Kasso- und Diskontspesen, sowie der Wechselsteuer. Die Weiterbegebung und Prolongation gilt nicht als Erfüllung.
2.5    Für rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung übernehmen wir keine Haftung.
2.6    Mängel-, Schadenersatz- oder sonstige Gegenansprüche des Bestellers: Dem Besteller stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
2.7    Im Falle des Rücktritts sind wir berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltendzumachen, 20 % der Auftragssumme - bei bereits erfolgter Teilleistung 20 % der Restleistung - als entgangenen Gewinn ohne Nachweis zu fordern.
2.8    Der Preis für bereits erbrachte Leistungen wird in diesen Fällen sofort zur Zahlung fällig. Dem Besteller bleibt der Nachweis gestattet, daß uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

2.9   Angebote sind 14 Tage ab Erstellungsdatum gültig.
    
3    Fristen
3.1    Vereinbarte Fristen begründen kein Fixgeschäft. Sie beginnen erst mit der endgültigen Festlegung aller kaufmännischen und technischen Voraussetzungen für die Ausführung, der Beibringung etwa erforderlicher Genehmigungen, sowie mit der vereinbarten Anzahlung zu laufen.
3.2    Umstände, welche unsere Leistung unmöglich machen oder übermäßig erschweren, höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen oder dergleichen, auch im Betriebe unseres Lieferanten sowie Verzögerungen der Speditionen, entbinden uns für die Dauer der Behinderung oder deren Nachwirkung von der Leistungspflicht und verlängern die Fristen angemessen.
3.3    Nach schuldhaftem Überschreiten des Termins zur Leistung um zwei Wochen kann der Besteller uns eine Nachfrist von weiteren zwei Wochen setzen, mit der Androhung, auf Erfüllung zu klagen oder vom Vertrag zurückzutreten.

4    Versand
4.1    Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und für Gefahr des Bestellers.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr gehen bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.
4.2    Falls der Besteller nicht besondere Versandvorschriften erteilt hat, bewirken wir die Versendung auf dem nach unserem Ermessen besten Wege.
4.3    Der Besteller trägt die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Besteller gewünschten Transportversicherung.
    
5    Gewährleistungsansprüche
5.1    Unsere Leistung ist am Tage der Fertigstellung vom Besteller abzunehmen. Die Abnahme gilt spätestens mit dem Ablauf von 8 Tagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung oder mit dem Beginn der Benutzung als erfolgt.
5.2    Die Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Mängelrügen können nur detailliert und schriftlich innerhalb von 8 Tagen ab Lieferung bzw. Fertigstellung erhoben werden, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Besteller die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
5.3    Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Besteller zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
5.4    Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Besteller den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Besteller ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten
5.5    Die Gewährleistung erstreckt sich nur auf die von uns erbrachten Leistungen. Für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Überlassung oder natürliche Abnutzung entstehen, haften wir nicht. Nachbesserungen, die ohne unser Einverständnis von dritter Seite ausgeführt werden, gehen zu Lasten des Bestellers und führen zum Erlöschen der Gewährleistungsansprüche.
5.6    Für nicht selbst hergestellte Teile und Fremdleistungen beschränkt sich unsere Gewährleistungspflicht auf die Abtretung der uns gegen unseren Lieferanten wegen etwaiger Mängel zustehenden Ansprüche
    
6    Haftung
6.1    Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Bestellers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
6.2    Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Bestellers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6.3    Die Einschränkungen der Abs 1 und 2 gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
6.4    Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Bestellers nach dem Produkthaftungsgesetz
6.5    Schadenersatzansprüche jeder Art und gleich aus welchem Rechtsgrund können nur bis zum Höchstwert der von uns erbrachten Leistung geltend gemacht werden und beschränken sich auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens.

 

Leistungen

Idee

Architekten entwerfen innivative und funktionale Raumkonzepte. Sie setzen Markenbotschaften und Kommunikations-strategien im dreidimensionalen Raum emotional erlebbar um.

 

Projektleitung

Verlässliche Koordination von Design und Handwerk …

Ein Team aus erfahrenen Bauleitern kümmert sich um die detaillierte Realisierung der Entwürfe. Sie sind die verantwortliche Schnittstelle zwischen Architektur, Handwerk und Logistik in unserem Unternehmen.

 

Handwerk

Handwerkmeister sorgen für präzise Umsetzung ….

Alle Gewerke werden vom Fachmann geführt.  Schreiner, Schlosser, Lackierer und Elektriker arbeiten effizient Hand in Hand auf höchtem Niveau. Die Werkstätten bieten Raum für keine Spezialanfertigungen und große Projekte.

 

Lager / Logistik

Damit alles termingerecht dort ist, wo es hin gehört, sorgen wir mit unserer Logistik. LKWs, Wechselbrücken und Sprinter stehen für Warenbewegungen im In- und Ausland zur Verfügung. Die Lagerung von Materialien und kompletten Messeständen erfolgt in unseren Lagerhallen.

 

Umwelt

 

Bei der Materialauswahl achten wir auf Recyclingfähigkeit und sorgen für eine verantwortliche Wertstoffrückführung.